I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma " Sabine Ingenhaag - Photographie".
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine
schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte, gleich
in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen (Jpg, als Datei, Fachabzüge…)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart
wurde.
3. die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
4. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch)
ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtig den Fotografen zum Schadenersatz.
5. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den
Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Der Fotograf verpflichtet sich NICHT die Rohdaten
nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren, bewahrt allerdings eine Kopie der
Bearbeiteten Lichtbilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger als 3 Jahre.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine
vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten,
Studiomieten etc. sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern erhebt der
Fotograf aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.
2. Die Kosten sind am Tag des Shootings vom Auftraggeber in bar zu begleichen oder muss per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten ( z.Bsp. Fotobücher)
ist eine Anzahlung von 50 % zu entrichten.
3. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung
von 30% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber
verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 2 Wochen nach Zugang
einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlicherisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der
Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie aus der Verletzungswesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schaden an Aufnahmeobjekten,
Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen, oder Daten heftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei
Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller
des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
VI. Leistungsstörung, Ausfallshonorar
1. Nach der Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online - Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die
Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
2. Nach dem die Auswahl getroffen ist (auch für die Dateien die der Auftraggeber ausarbeiten
lassen will) ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach
Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich auszuarbeiten und die Lichtbilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen sofern ein Pauschalpreis vereinbar war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auf für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass
dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend
machen.
4. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootings Termins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte
Vergütung in Höhe von 20 % fällig und ist von ihm zu zahlen. (Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet).
Kosten für Zusatzbestellungen wie z.b. Studioräume, Visagisten, usw. werden
zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Die Webseite des Auftragnehmers www.sabineingenhaag-photographie.de nutzt diverse Services zur Nutzungsanalyse (z.B. Google Analytics), um Statistiken für den Auftragnehmer zu ermöglichen.
- Inhaltstdaten, die Besucher von Internetseiten des Auftragnehmers auf diesen eingeben(z.B. in Kommentaren, Gästebüchern und Kontaktformularen)
Die Verarbeitung der Daten dient folgender Zwecke:
- Erfüllung des Auftrages personenbezogener Daten im Rahmen eines Foto-Shootings
- Speichern und Sichten der Daten für die Weiteverarbeitung (Bildbearbeitung)
- Entwicklung der Bilddateien durch Unterauftragnehmer (Fotolabore)
- Versenden des Auftrages in Form von Bildabzügen
Die Verarbeitung beginnt am ersten Tag der Kontaktaufnahme sowie am Tag des Foto - Shootings und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei.
3. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung
„Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Auftrages sowie nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Die Verarbeitung der Daten auch durch Unterauftragnehmer findet
- ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, statt.
-
3.1. Technische und organisatorische Maßnahmen
„Der Auftragnehmer wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei sind die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind gesondert zu diesem Vertrag festzulegen und sind Bestandteil des Vertrags.
3.2. Maßnahmen zur Sicherung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten, wie Bilddateien die auf einer SSD-Karte nach einem Foto – Shooting gespeichert sind, werden vom Auftragnehmer für den Rücktransfer vom Auftragsort sorgsam aufbewahrt. Der Auftragnehmer sichert im Anschluss die Daten auf eine zweite externe Festplatte, die in einem Tresor gesichert werden. Zur Erfüllung des Vertrages ist das Überspielen der Bilddateien von der SSD – Karte auf den PC -Rechner des Auftragnehmers erforderlich. Der Rechner ist mit einem Passwort gesichert und so nicht für Dritte zugänglich.
Der Auftragnehmer gewährleistet ein Verfahren zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Auftraggeber ist über wesentliche Änderungen vorab zu informieren. Die Änderungen sind schriftlich niederzulegen und werden Vertragsbestandteil. Vorschläge des Auftraggebers für Änderungen hat der Auftragnehmer zu prüfen. Der Auftraggeber ist über das Ergebnis zu informieren.
Beauftragt der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einen Unterauftragnehmer, stellt er sicher, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vom Unterauftragnehmer getroffen werden und dem Stand der Technik entsprechen.“
4. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten, Auskunft über Daten
„Der Auftragnehmer hat die Daten nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet, leitet der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für Auskunftsersuche.“
5. Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
„Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis sowie etwaige berufliche Verschwiegenheitsverpflichtungen zu wahren. Er hat bei der Verarbeitung ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die entsprechend verpflichtet und geschult sind. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausgewählt werden, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten und die vom Auftraggeber erlangten Informationen nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder anderweitig verwerten.
Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für sämtliche vertragsrelevanten Angelegenheiten des Datenschutzes. Der Auftragnehmer Frau Sabine Ingenhaag ist als betrieblicher Datenschutzbeauftragter verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen. Der Auftragnehmer gewährt dem Landesdatenschutzbeauftragten Zugang zu den Arbeitsräumen und unterwirft sich der Kontrolle nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen Fassung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontroll- und Ermittlungshandlungen der Aufsichtsbehörde.“
6. Unterauftragsverhältnisse
„Der Auftraggeber genehmigt die gesondert aufgelisteten Unterauftragsverhältnisse, die der Auftragnehmer vor Abschluss dieser Vereinbarung begründet hat. Über Änderungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Abschluss neuer Unterauftragsverhältnisse bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten aufzuerlegen, die er selbst gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Der Unterauftragnehmer ist sorgfältig auszuwählen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber vollumfänglich für Datenverstöße seiner Unterauftragnehmer.“
Unterauftragsverhältnisse der Firma Sabine Ingenhaag- Photographie
· Jimdo.com (eigene Webseite )
· Addobe PS- Photoshop und Lightroo (Software zur Bildbearbeitung)
· Div. Fotofachlabore
· Fotograf.de (Online – System für die Bestellabwicklung für Event & Kita-Fotografie)
7. Kontrollrechte des Auftraggebers
„Der Auftraggeber hat das Recht, vor Beginn und während der Datenverarbeitung die Einhaltung der vom Auftragnehmer sowie von den Unterauftragnehmern getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren oder von zu benennenden Prüfern kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Möglichkeit zur Kontrolle. Hierzu weist er dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nach. Der Nachweis kann durch Vorlage aktueller Testats oder durch Berichte unabhängiger Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) erbracht werden.
Haben sich der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten Unterauftragnehmer Verhaltensregeln unterworfen oder ein Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, sind sie verpflichtet, dem Auftraggeber dies nachzuweisen. Zertifikate sind zu aktualisieren.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Stichprobenkontrollen durchzuführen. Diese sind anzukündigen. Würde die Ankündigung den Zweck der Prüfung gefährden oder besteht ein dringender Anlass zur Kontrolle, ist eine Ankündigung entbehrlich.“
8. Mitteilung bei Verstößen
„Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Verstöße gegen Pflichten aus diesem Vertrag. Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung bzw. zum Ausschluss möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen zu ergreifen.“
9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
„Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer jederzeit Weisungen zu erteilen, insbesondere hinsichtlich der Art, des Umfangs und des Zeitpunkts der Verarbeitung von Daten. Die Weisungen des Auftraggebers erfolgen in Textform.
Erachtet der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers als rechtswidrig, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Er ist berechtigt, die Durchführung der Weisung auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, z.B. Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, werden sie als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.“
10. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern
„Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Auftragnehmer entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.“ Bilddateien die vom Auftragnehmer erworben worden sind werden vom Auftragnehmer auf Grund des Nachweises des Urheberrechtes nicht gelöscht.
VII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks , die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von mir gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leiste ich keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
VIII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und
ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihrer Vervielfältigung und
Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografens, es sei denn es
wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der
mitgelieferten, internetfreundlichen Variante des Fotografen und mit dessen versehenden Logo zu publizieren (Ordner mit den
verkleinerten Bildern!).
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass
der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist! (Nur Bilder mit Logo des Fotografens)
5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auf-
trag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen.
IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber her-
auszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber
bestimmen.
X. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten
kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des
Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
2. Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können
ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln
müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist
jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist
hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt
oder gedruckt werden, so kann ich keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen.
Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.
XI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Sabine Ingenhaag – Photographie) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorar zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort des Vertragsverhältnisses und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen
Sabine Ingenhaag - Photographie.
Die AGB gelten ab dem 1.12.2016
11. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sabine Ingenhaag, Heinrich-Bockstr.32, 30890 Barsinghausen , eMail: sabine.ingenhaag@web.de, Mobiltel. 0171/7815161) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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